Die Armutsgefährdungsgrenze (relatives Armutskonzept) wird gemäss internationaler Standards festgelegt. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60% und die OECD bei 50% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Das Bundesamt für Statistik verwendet beide Grenzwerte.