Soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit

Unter die soziale Sicherheit (auch «Sozialschutz» genannt) fallen alle Massnahmen öffentlicher und privater Stellen, die Privathaushalte und Einzelpersonen vor genau definierten Risiken schützen und die festgelegte Bedürfnisse decken. Damit eine Massnahme als Sozialleistung betrachtet wird, müssen die drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Erstens muss die Massnahme mindestens einer der acht Bereiche der sozialen Sicherheit zugeordnet werden können: Krankheit/Gesundheitsversorgung, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und soziale Ausgrenzung.
Zweitens ist ihre Gewährung und Finanzierung an ein gewisses Mass an sozialer Solidarität geknüpft oder aufgrund eines Gesetzes oder eines Gesamtarbeitsvertrags obligatorisch.
Drittens dürfen die Empfängerinnen und Empfänger zu keiner gleichwertigen Gegenleistung verpflichtet sein (z.B. Bankdarlehen, Selbstbehalt in der Gesundheitsversorgung oder Arbeitgeberleistungen, die als Lohnbestandteil betrachtet werden können).

Siehe auch Definition «Funktion der sozialen Sicherheit».

Statistische Quelle
BFS 2019, Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Überblick und Schlüsselbegriffe, Neuchâtel, S. 8–10

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-329-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
09.09.2019

Langues disponibles