Invaliditätsleistungen von Menschen mit und ohne Behinderungen, 2022

Bevölkerung im Alter von 16 bis 64 Jahren in Privathaushalten

Der Anteil der Menschen mit Behinderungen, die regelmässige IV-Leistungen (Rente, Taggelder, usw.) in Anspruch nehmen, ist logischerweise deutlich höher als jener der Menschen ohne Behinderungen. Dennoch stellen sie innerhalb der Gruppe der Menschen mit Behinderungen nur eine Minderheit dar (2022: 15%) - auch bei den Personen, die sich als stark eingeschränkt bezeichnen (32%). Dies bestätigt den Unterschied zwischen Behinderung und Invalidität.

Von den Menschen mit Behinderungen, die IV-Leistungen beziehen, erhalten 5% auch Leistungen aus der Pensionskasse (2. Säule) oder seltener aus einer Privatversicherung (3. Säule).

Hilflosenentschädigungen, die zusätzlich zu einer IV-Rente an Personen ausbezahlt werden, die bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben (sich waschen, sich anziehen, essen usw.) Hilfe benötigen, werden nur von einer kleinen Minderheit der Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen, selbst unter jenen Personen, die sich als stark eingeschränkt bezeichnen.

Détails

Période d'observation
2022
Périodicité
Irrégulier
Niveau géographique
Suisse
Source(s)
Office fédéral de la statistique
Numéro OFS
gr-d-20.05.04.02a
Conditions d’utilisation
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