Diese Grafik zeigt die Entwicklung des Aufenthaltsstatus von in die Schweiz eingewanderten Personen aufgeschlüsselt nach Art des Ausweises, der bei ihrer Ankunft ausgestellt wurde. Sie gibt für eine Auswahl von Jahren Aufschluss über den Anteil eingewanderter Personen, die ihren ursprünglichen Status beibehalten oder diesen ändern, beispielsweise, indem sie von einer befristeten Aufenthaltsbewilligung zu einer Niederlassungsbewilligung übergehen.
Rund die Hälfte der jährlich einwandernden Ausländerinnen und Ausländer sind zehn Jahre nach ihrer Einwanderung noch anwesend und lassen sich somit dauerhaft in der Schweiz nieder. Die Mehrheit erhält bei der Einreise eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Von den Personen, denen bei der Ankunft ein Ausweis B ausgestellt wurde, hat der Grossteil zehn Jahre später eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Personen, die bei Einreise einen Ausweis L erhalten, wandern besonders häufig in den darauffolgenden Jahren wieder aus.