Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie die ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder Legitimationskarte des EDA, d. h. internationale Funktionäre, Diplomaten, Diplomatinnen und deren Familienangehörige), ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
Statistische Quellen
Statistik der Bevölkerung und der Haushalte
Strukturerhebung im Rahmen der Volkszählung:
ohne Diplomatinnen, Diplomaten und internationale Funktionärinnen und Funktionäre
Erwerbslosenstatistik gemäss ILO und Schweizerische Arbeitskräfteerhebung:
ohne Diplomatinnen, Diplomaten und internationale Funktionärinnen und Funktionäre sowie ohne Personen im Asylprozess