Diese Grafik zeigt, wie sich die Anzahl der in der Schweiz gestellten Asylanträge und die Anzahl der Personen im Asylprozess Jahr für Jahr entwickeln. Asylsuchende können sich bis zum Ende des Asylverfahrens in der Schweiz aufhalten. Wird das Asylgesuch gutgeheissen, erhalten die Asylsuchenden den Status eines anerkannten Flüchtlings und damit eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Wird das Asylgesuch abgelehnt, der Wegweisungsvollzug jedoch als unmöglich, unzulässig oder unzumutbar eingestuft, wird die betroffene Person vorläufig aufgenommen (Ausweis F). Je nach Aufenthaltsdauer in der Schweiz zählen vorläufig Aufgenommene entweder zur ständigen Wohnbevölkerung (Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten in der Schweiz) oder zur nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Aufenthalt von weniger als zwölf Monaten in der Schweiz).