In der Schweiz gilt – nach dem Vorbild der USA – das so genannte Zweikammersystem. Der Nationalrat repräsentiert das Volk; der Ständerat die Kantone. Die beiden Räte sind gleichberechtigt; sie tagen jeweils gleichzeitig, aber getrennt. Zur «Vereinigten Bundesversammlung» treten sie nur für Wahlen und ausserordentliche Geschäfte zusammen. Der Nationalrat besteht aus 200 Mitgliedern und wird alle vier Jahre neu gewählt. Gemäss Artikel 149 der Bundesverfassung bildet jeder Kanton einen Wahlkreis. Je nach Grösse der Wohnbevölkerung haben die Wahlkreise mehr oder weniger Sitze im Nationalrat zugute. Jedem Wahlkreis steht jedoch mindestens einer zu; in Kantonen mit nur einem Sitz wird nach dem Majorzsystem gewählt (UR, OW, NW, GL, AI und seit 2003 AR). In den 20 Kantonen mit zwei oder mehr Sitzen erfolgt die Sitzverteilung nach dem Proporzsystem. Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. Gemäss Artikel 150 der Bundesverfassung ist jeder Kanton mit zwei Mitgliedern vertreten; die Halbkantone (OW, NW, BS, BL, AI und AR) mit je einem. Die Wahl in den Ständerat untersteht kantonalem Recht und erfolgt somit nicht einheitlich. Mit Ausnahme der Kantone Jura und – seit 2011 – Neuenburg bestimmen alle Kantone ihre Ständerätinnen und Ständerate nach dem Majorzsystem. Nur in Appenzell Innerrhoden wird die Abordnung in den Ständerat an der Landsgemeinde gewählt und zwar ein halbes Jahr vor den Nationalratswahlen. Alle anderen Kantone führen die Ständeratswahlen inzwischen gleichzeitig wie die Nationalratswahlen durch.