Anstalten des Freiheitsentzugs

Anstalten des Freiheitsentzugs
Unter Anstalten des Freiheitsentzuges versteht man alle Institutionen, die dem Vollzug von Freiheitsstrafen und Massnahmen dienen sowie der Durchführung von Polizei-, Sicherheits-, Untersuchungs-, Ausschaffungs- und Auslieferungshaft. In der Schweiz sind die Kantone für die Anstalten verantwortlich. Man unterscheidet zwischen folgenden Arten von Anstalten: Haftanstalten, Anstalten für Erstmalige, Anstalten für Rückfällige, freier geführte Anstalten, Massnahmenanstalten sowie privat geführte Institutionen. Die im Gesetz vorgesehene Unterteilung der Freiheitsstrafen in Zuchthaus-, Gefängnis- und Haftstrafen hat für den Strafvollzug heute keine Bedeutung mehr. Zuchthaus, Gefängnis und Haft bezeichnen gegenwärtig nur noch unterschiedliche gesetzliche Mindest- und Höchstdauer der Freiheitsstrafen.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-403-de
Type d'article:
Définition
Publié le:
21.08.2018

Langues disponibles