Gemeinde, in der eine Person zur Niederlassung oder zum Aufenthalt angemeldet ist. Es wird zwischen zwei Wohnsitztypen unterschieden: (1) Der Hauptwohnsitz ist die Gemeinde, in der sich eine Person mit der Absicht des dauernden Verbleibens auf-hält, also dort, wo sich der Mittelpunkt ihrer persönlichen Interessen befindet und wo sie mit ihrem Heimatschein angemeldet ist bzw. wo sie ihre Schriften deponiert hat. (2) Der Nebenwohnsitz ist die Gemeinde, in der sich eine Person mit einem bestimm-ten Ziel ohne die Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei aufei-nanderfolgenden Monaten bzw. drei Monaten innerhalb eines Jahres aufhält; insbe-sondere Gemeinden, in denen Personen aufgrund eines Schul- oder Universitätsbe-suches wohnen oder sich in einem Heim, Spital oder einer Strafanstalt aufhalten.