Motorfahrzeug für den Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen. Unterschieden wird zwischen Lieferwagen und leichten Sattelschleppern.
Einen Sonderfall bilden batterieelektrische und sonstige Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb, deren Gesamtgewicht höchstens 4,25 Tonnen beträgt und deren 3,5 Tonnen überschreitendes Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird. Da sie die 3,5-Tonnen-Grenze überschreiten, gelten sie offiziell als schwere Fahrzeuge und werden auch in den Registern als solche geführt. Für ihren Einsatz gelten im Binnenverkehr seit April 2022 verschiedene Erleichterungen und seit Oktober 2026 weitgehend die gleichen Vorschriften wie für leichte Fahrzeuge. In der Verkehrsstatistik gilt für diese Fahrzeuge daher Folgendes: