Unfall mit Personenschaden (im öffentlicher Verkehr)

Unfall mit Personenschaden (im öffentlicher Verkehr)
Ausgewiesen werden alle Unfälle mit schwer verletzten oder getöteten Personen, an denen mindestens ein Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs beteiligt war (Eisen-, Zahnrad- oder Seilbahn, Tram, Bus, Schiff). Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1190-de
Type d'article:
Definitionen
Publié le:
03.05.2019

Langues disponibles