Unfall mit Personenschaden (in der Luftfahrt)

Unfall mit Personenschaden (in der Luftfahrt)

Unfall beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, bei dem eine Person inner- oder ausserhalb des Luftfahrzeuges erheblich verletzt oder getötet wird. Nicht berücksichtigt sind Unfälle von Fallschirmspringern, Hängegleitern (inkl. Gleitschirmen), Drachen, Drachenfallschirmen, Fesselballonen, unbemannten Freiballonen und Modelluftfahrzeugen.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1192-de
Type d'article:
Definitionen
Publié le:
03.05.2019

Langues disponibles