Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird definiert als die regelmässige Betreuung von Kindern durch Einrichtungen bzw. in Vereinen oder Netzwerken organisierten Privatpersonen (institutionelle Betreuung) oder durch in der Regel nicht im Haushalt lebende Privatpersonen (nicht institutionelle Betreuung).

Die institutionelle Betreuung umfasst die privaten oder öffentlichen Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden. Es gibt Einrichtungen, die sich um Kinder im Vorschulalter kümmern (Kindertagesstätten), Einrichtungen, in denen Kinder im Schulalter betreut werden (Tagesstrukturen, Tagesschulen/-kindergärten), sowie Einrichtungen für Kinder aller Altersstufen. Tagesfamilien sind ebenfalls eine Betreuungsform des institutionellen Bereichs, sofern sie organisiert sind (z.B. in Tagesfamilienvereinen oder -netzwerken). Die institutionellen Betreuungsangebote sind kostenpflichtig und werden in bestimmten Fällen subventioniert.

Die nicht institutionelle Betreuung bezieht sich auf die familienergänzende Kinderbetreuung durch Personen, die keiner Organisation angehören. Dabei kann es sich um Selbstständigerwerbende wie Tagesfamilien oder Nannys handeln (formale Betreuung), aber auch um den Eltern nahestehende Personen oder Bekannte (informelle Betreuung). Im letzten Fall wird die erbrachte Leistung in der Regel nicht bezahlt.

Détails

Niveau géographique
Suisse
Numéro OFS
glos-1114-de
Type d'article:
Definitionen
Publié le:
25.05.2020
Thème:
Population

Langues disponibles